Schlossschule / Weiterstadt

Aufgaben der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:

  • das Schulprogramm,
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
  • die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe,
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
  • Öffnung der Schule nach außen,
  • den schuleigenen Haushalt.